Nicht alle kommen besser weg

Veröffentlicht am 15.07.2015 in Ortsverein

Referentin Brigitte Scharf

Zwei große politische Blöcke, SPD und Unionsparteien, haben am „Rentenpaket“ ihrer Koalition mitgepackt. Herausgekommen sei ein Kompromiss, der manches verbessert, aber auch Wünsche offen gelassen habe, urteilt Brigitte Scharf.

In der Hauptversammlung der Pressather SPD (wir berichteten) nahm die Rentenberaterin und frühere Bezirksrätin in einem temperamentvollen Vortrag Für und Wider der vor knapp einem Jahr in Kraft getretenen Änderungen unter die Lupe. Deren Zwiespältigkeit veranschaulichte sie am Beispiel der Mütterrente. 

Vor Mitte 2014 sei in den Rentenkonten der Eltern jedes seit Anfang 1992 geborene Kind drei, jedes ältere Kind einen Rentenpunkt wert gewesen. Seit der Reform würden für Kinder, die vor 1992 zur Welt gekommen seien, je zwei gutgeschrieben. Die CSU stelle diese Neuerung besonders heraus: „Aber ich habe manchen Unionspolitikern schon gesagt: Ihr könnt nicht bis drei zählen.“

Dies gelte auch für jene, die sich über die Kosten für die zusätzlichen Erziehungsjahre ereiferten, meinte Scharf: „Die Mütterrente wird auf einen etwaigen Grundsicherungsanspruch angerechnet, mit der Folge, dass im Extremfall das Recht auf Grundsicherung im Alter sogar verloren gehen kann.“ Auch eine Witwenrente werde in bestimmten Fällen gekürzt. Damit würden nicht nur die Mütterrente-Aufwendungen teilweise eingespart: „Obendrein stehen manche ,Begünstigte’ schlechter da als früher, etwa weil sie wegen des Wegfalls von Grundsicherungszahlungen Rundfunkbeiträge entrichten müssen.“

Auch die auf Betreiben der SPD verankerte Besserstellung „besonders langjährig versicherter“ Personen sei mit Vorbehalten verknüpft, bedauerte die Referentin. Schon das Schlagwort „Rente mit 63“ sei irreführend: „Mit 63 kann nur abschlagsfrei in Rente gehen, wer 1952 geboren wurde.“ Für spätere Geburtsjahrgänge verschiebe sich die Altersgrenze um zwei Monate pro Jahrgang. „Wer 1964 oder später geboren wurde, muss 65 Jahre alt sein.“

Immerhin würden dank des Rentenpakets Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld (ALG) I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder ähnlicher Ersatzleistungen in die geforderte „Anwartschaftszeit“ von 45 Jahren eingerechnet. Ausgeklammert bleibe allerdings ein ALG-I-Bezug in den letzten zwei Jahren vor dem beantragten Rentenbeginn, warnte Scharf. In dieser Zeit könnten ALG-I-Bezieher notfalls fehlende Anwartschaftsmonate erwerben, indem sie eine geringfügig entlohnte Beschäftigung anträten und Rentenpflichtbeiträge zahlten. Ferner bestehe bei mindestens 35 Anwartschaftsjahren weiterhin die Option, frühestens mit 63 Lebensjahren eine um einen Abschlag geminderte Altersrente zu beantragen.

Schließlich ging Scharf noch auf Verbesserungen bei der Erwerbsunfähigkeitsrente, die Aufstockung des Budgets für „Reha“-Maßnahmen sowie den Wegfall der Anrechnung anderer Einkünfte auf Waisenrenten ein. Die Expertin bat die Kommunen, die Bürger besser über diese neuen Vorschriften zu informieren: „Das wäre praktizierte Bürgernähe.“ 

 

Bundestagsabgeordnter Uli Grötsch

Europaabgeordneter Ismail Ertug

MdL Annette Karl

Bezirksrätin Brigitte Scharf

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